
„In jedem Moment haben wir zwei Möglichkeiten: einen Schritt nach vorne ins Wachstum zu gehen oder einen Schritt zurück in die Sicherheit.“
– Abraham Maslow
Kosten.
Einzeltherapie (Verhaltenstherapie)
Ich führe eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Das bedeutet:
-
Privat Versicherte: Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeutin. In welchem Umfang die Leistungen abgedeckt sind, hängt allerdings von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab.
Oft werden das Erstgespräch und einige weitere Sitzungen (meist bis zu vier) ohne vorherige Genehmigung erstattet. Für eine längerfristige Therapie ist in der Regel ein Antrag bei Ihrer Versicherung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den genauen Bedingungen. Die nötigen Formulare erhalten Sie in der Regel von Ihrer Versicherung – und selbstverständlich unterstütze ich Sie gerne bei der Antragstellung
-
Gesetzlich Versicherte: Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Da die Zahl der Vertragspsychotherapeut:innen allerdings oft nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Kostenerstattungsverfahren zu nutzen.
Das bedeutet: Wenn Sie keinen freien Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten in zumutbarer Wartezeit und erreichbarer Entfernung finden, können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. In der Regel müssen Sie dafür nachweisen, dass Sie bereits vergeblich nach einem Kassenplatz gesucht haben.
Gerne erläutere ich Ihnen die Voraussetzungen im Detail und unterstütze Sie bei den nötigen Schritten. Bitte beachten Sie: Das Erstgespräch ist in jedem Fall kostenpflichtig – unabhängig davon, ob die Krankenkasse später die Kosten übernimmt
-
Beihilfe: Die Beihilfe von Bund und Ländern (Beamtenversorgung) übernimmt in der Regel einen Teil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Auch hier ist ein Antrag notwendig. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die genauen Bedingungen für die Kostenübernahme zu klären. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen und bei der Antragsstellung
-
Versicherte mit freier Heilfürsorge: Die Kosten einer Psychotherapie werden für Soldat:innen von der freien Heilfürsorge übernommen. Sie benötigen eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt oder Ihrer Truppenärztin.
-
Selbstzahler:innen: Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Therapie selbst zu übernehmen. Dafür kann es ganz unterschiedliche Gründe geben: Manche Menschen wünschen sich maximale Vertraulichkeit und möchten nicht, dass eine Diagnose an die Krankenkasse weitergegeben wird. Das kann z. B. dann wichtig sein, wenn Sie eine Verbeamtung anstreben oder eine Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten.
Wenn Sie sich für eine Selbstzahlung entscheiden, erhalten Sie von mir eine private Rechnung. Mein Honorar richtet sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) finden Sie hier.
Coaching
Coaching wird nicht von den Krankenkassen übernommen und ist eine Selbstzahlerleistung.
Die Rahmenbedingungen (Dauer, Honorar) bespreche ich individuell mit Ihnen.
Online Termine
Wenn es zu Ihrem Anliegen passt, können Sitzungen auch online stattfinden. Die Konditionen entsprechen dem jeweiligen Angebot (Einzeltherapie oder Coaching).

